Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches die energetische Qualität eines Gebäudes darstellt. Der Hauptzweck dieses Ausweises besteht darin, Hausbesitzern und Mietern eine Vorstellung davon zu geben, wie energieeffizient oder ineffizient ein Gebäude ist und welche Energiekosten sie erwarten können.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, was zu Missverständnissen führen kann. Für Gebäude, die etwa ab 1978 gebaut wurden, können sogenannte Verbrauchsausweise ausgestellt werden, die sich nur auf die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre stützen. Dies kann dazu führen, dass wenig genutzte oder schwach beheizte Gebäude einen sehr guten Energieausweis erhalten, obwohl die energetische Qualität des Gebäudes dies nicht widerspiegelt.
Für die meisten Gebäude mit einem Baujahr vor 1978 muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Bei diesem wird der Energiebedarf nur durch die Bausubstanz und die verbaute Anlagentechnik berechnet, die Verbrauchwerte des Gebäudes werden hierbei nicht unberücksichtigt. Hier kann es dementsprechend dazu kommen, dass der Energieausweis einen Wert jenseits der 250 kWh/m² angibt, auch wenn die Verbrauchswerte etwas anderes aufzeigen. Würden alle Gebäude nach Schema des Bedarfsausweises betrachtet werden, würde dies zu einer sehr guten Vergleichbarkeit führen.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, sonst drohen Strafen von bis zu 15.000 €.
Dies ist gesetzlich im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben. Der Energieausweis ist nach seiner Ausstellung 10 Jahre lang gültig. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
Für Gebäude mit einem Baujahr vor 1978 muss in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt werden. Diese sind dadurch, dass das ganze Gebäude erfasst werden muss deutlich aufwendiger und somit auch kostenintensiver.
Für Gebäude die nach 1978 erbaut wurden, kann ein sogenannter Verbrauchsausweis erstellt werden. Dieser ist leichter zu erstellen und ist somit in der Regel auch günstiger.
Nichtwohngebäude
Auch bei Verkauf und Vermietung von Nichtwohngebäuden muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Dabei muss das Gebäude noch genauer analysiert werden als beim Wohngebäude, da für die Energieausweiserstellung auch die Nutzung und Konditionierung erfasst werden müssen.